NOTFALLBEHANDLUNG
Trotz sorgfältigster Behandlung kann es gelegentlich zu der Notwendigkeit eines außerplanmäßigen Besuches kommen. Dafür kann es verschiedenste Gründe geben, wie z.B. die heruntergefallene und gebrochene Prothese, die Unfallversorgung, die defekte Füllung und vieles mehr.
Wir bitten Sie, bei Eintreffen eines solchen Falles bitte in der Praxis anzurufen und unserer Mitarbeiterin möglichst genau zu beschreiben, was die Ursache für den Notfall ist. Unsere zahnmedizinische Fachangestellte wird versuchen, Ihnen möglichst eine günstige Zeit für Ihr Erscheinen in der Praxis zu nennen, bei dem Ihr persönlicher Zahnarzt Sie betreuen kann.
Da wir in der Regel mit zwei Zahnärzten parallel arbeiten, kann es in solchen Fällen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Zahnarzt an diesem Tag z.B. urlaubsbedingt nicht anwesend ist. Oder aber er hat eine längere chirurgische Sitzung, die zu der Zeit Ihres Eintreffens nicht unterbrochen werden kann.
Unsere Kollegin wird mit Ihnen besprechen, ob Ihr Notfall unverzüglich behandelt werden sollte, oder ob ein schnellstmöglicher Termin bei Ihrem persönlichen Zahnarzt für Sie die bessere Option darstellt.
Manchmal kann es auch sein, dass Ihr Notfall außerhalb unserer Praxisöffnungszeiten eintritt.
Wir Zahnärzte in Essen haben gemeinschaftlich einen zahnärztlichen Notdienst eingerichtet, den Sie unter der Telefonnummer 0180/5 98 67 00 jederzeit erfragen können.
Es läuft ein automatischer Ansagedienst, der Ihnen den für Sie zuständigen Zahnarzt nennt.
Am Wochenende haben fünf Kollegen Dienst, die in den jeweiligen Bezirken schnell für Sie erreichbar
sind. In der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr jeweils am Samstag und am
Sonntag sind die Kollegen in der Praxis anwesenheitspflichtig. Außerhalb dieser Zeiten besteht eine
Rufbereitschaft.
Von Montags bis Freitags hat jeweils ein Kollege in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr ausschließlich
Rufbereitschaft.
In dringenden zahnärztlichen Notfällen werden die Kollegen Sie gerne persönlich in der Praxis betreuen. Hierzu zählen sicherlich unstillbare Blutungen ebenso wie Schwellungen, die ihre Ursache vermutlich in akut entzündlichen Prozessen (Eiterungen) haben.
Es gibt allerdings auch FÄLLE, DIE IM ZAHNÄRZTLICHEN NOTDIENST NICHT BEHANDELT WERDEN KÖNNEN. Dazu zählen exemplarisch eine gebrochene Prothese, oder auch eine defekte Füllung ohne Schmerzsymptome. Im ersten Fall ist eine Reparatur im Notdienst ohnedies nicht möglich, da es keinen zahntechnischen Notdienst gibt. Im zweiten Fall schließt sich eine Reparatur der Füllung aus, da im Notdienst keine definitiven Füllungen gelegt werden sollen und der Zahn ohnehin keine Schmerzen verursacht hat.
Zweifelsfrei ist die ideale Option, dass sich Ihr persönlicher Zahnarzt Ihrer Probleme annimmt, da er am besten Ihre Krankengeschichte kennt und genau weiß, wie eine weitere Versorgung bei Ihnen optimal durchgeführt werden sollte.
Daher empfehlen wir als allgemeine Verhaltensregeln beim Eintritt eines Notfalls:
1) Rufen Sie bei uns an und besprechen Sie mit der zahnmedizinischen Fachangestellten Ihr Problem.
Sie wird Ihnen den bestmöglichen Termin zur Behandlung in der Praxis geben.
2) Sofern wir nicht in der Praxis erreichbar sein sollten, rufen Sie in unausweichlichen Fällen bei der
zentralen Notfallnummer 0180/5 98 67 00 an. Dort erfahren Sie die Rufnummer des für Sie
zuständigen Zahnarztes und können dort direkt anrufen. Beschreiben Sie dann möglichst genau
Ihre Problematik, damit Ihnen der Kollege zielgerichtet helfen kann.
3) In Fällen, die nicht notwendigerweise vom allgemeinen zahnärztlichen Notdienst behandelt werden
müssen bzw. können, wie z.B. sehr leichte Schmerzen, gebrochene Prothesen, defekte Füllungen
oder ähnliches, warten Sie bitte, bis wir zu unseren Praxisöffnungszeiten erreichbar sind und Ihnen
einen bestmöglichen Termin geben können, damit möglichst Ihr persönlicher Zahnarzt Sie betreuen
wird.
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